Vor Beginn Ihrer Ausbildung als Privatkundin, Privatkunde, FACE-Trainerin oder FACE-Trainer legen wir die Leitplanken unserer Zusammenarbeit fest. Diese finden Sie nachfolgend auf dieser Seite. Ich sende Ihnen vor Ausbildungsbeginn einen Vertrag zu, der diese Klauseln enthält und den Sie bitte unterschrieben an mich retournieren.

Ich glaube fest an das Gute im Menschen, weswegen dies hier nur eine Formalität ist.

Es gelten die nachfolgenden Regelungen:

1. Gültigkeit. Der Vertrag kommt durch Unterzeichnung dieses Formulars rechtsverbindlich zustande.

2. Dauer. Der Vertrag gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung. Die Ausbildung sollte innerhalb von 12 Monaten absolviert werden. Innerhalb dieser Zeit garantiert die Kursanbieterin ausreichend freie Termine und anderweitige Verfügbarkeit.

3. Vertragsinhalt. (i) Die Kursteilnehmer/in erhält alle notwendigen Informationen und Unterlagen, um die FACE-Methode® erlernen und in der Praxis als FACE-Trainer/in anwenden zu können. Dazu gehören detaillierte Beschreibungen der FACE-Übungen, deren Erlernen sowie theoretische Hintergründe zur und der Programmerstellung mit der FACE-Methode®. Die Kursteilnehmer/in erhält nach erfolgreichem Absolvieren der Ausbildung ein Diplom. (ii) Weitere spezifische Vertragsleistungen der Kursanbieterin ergeben sich aus diesem Dokument.

4. Kursdurchführung. (i) Die Ausbildung kann bei der Kursanbieterin vor Ort und/oder online erfolgen. Die Art der Durchführung regeln beide Vertragsparteien separat. (ii) Die Ausbildung erfolgt ausschliesslich im Einzelunterricht. (iii) Ausnahmen zu Ort und Anzahl der Kursteilnehmer/innen werden separat geregelt.

5. Übertragbarkeit. Die übernommenen Rechte und Pflichten dieses Vertrages sind beidseits nicht übertragbar. Die Kursanbieterin hat alle Leistungen persönlich zu erbringen. Die Kursteilnehmer/in kann ihre Rechte und Pflichten ebenso wenig übertragen.

6. Verzögerungen. Kann die Kursteilnehmer/in infolge Krankheit oder vorher nicht bekannter beruflicher Verhinderung den unter 2. definierten Zeitrahmen nicht einhalten, stimmen sich beide Vertragsparteien zu Details hierüber ab, sobald die Kursteilnehmer/in die Verhinderung und ihre voraussichtliche Dauer mitteilt. Zur unverzüglichen Mitteilung ist die Kursteilnehmer/in in jedem Fall verpflichtet. In diesem Fall behält die Kursteilnehmer/in ihren Anspruch an die Kursanbieterin hinsichtlich freier Termine und Verfügbarkeit, muss aber damit rechnen, dass die Auswahl an Terminen eingeschränkt sein kann.

7. Kurzfristige Absagen. Die Kursanbieterin zeigt sich für die Ausbildung ihrer Kursteilnehmer/innen grundsätzlich äusserst flexibel und plant ihre Termine zum Teil weit im Voraus. Verschiebt eine Kursteilnehmer/in einen Termin kurzfristig, muss sie mit einer Wartezeit bis zum nächsten freien Termin rechnen.

8. Urlaub/Ferien. Bei rechtzeitiger Bekanntgabe von Ferien, lassen sich diese in der Regel problemlos in den Zeitplan der Ausbildung integrieren. Am besten erfolgt dies schon bei der Erstellung des Zeitplans.

9. Rücktritt. (i) Dieser Vertrag endet mit dem erfolgreichen Bestehen der Ausbildung. Eine ordentliche Kündigung ist grundsätzlich nicht möglich. (ii) Dieser Vertrag kann beiderseits ausserordentlich und fristlos gekündigt werden, wenn es der jeweils anderen Vertragspartei aus Gründen, die in der Person oder im Verhalten der anderen Vertragspartei liegen, unzumutbar geworden ist, am Vertrag festzuhalten. Ein solcher Grund ist z. B. seitens der Kursanbieterin das Überbelasten der Kursteilnehmer/in oder seitens der Kursteilnehmer/in wiederholt nicht wahrgenommene Termine oder Zahlungsverzug.

10. Haftungsausschluss. Für Gesundheitsschäden der Kursteilnehmer/in, die dieser aufgrund fehlerhafter Planung oder Durchführung entstehen, haftet die Kursanbieterin nur in Fällen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Die Kursteilnehmer/in ist verpflichtet, die Kursanbieterin unverzüglich und völlig transparent über mögliche gesundheitliche Probleme oder Beschwerden sowie chirurgische Eingriffe im Bereich von Gesicht und Hals zu informieren.

11. Preise und Bezahlung. (i) Es gelten die Preise der aktuell gültigen Preisliste des FACE-Instituts. Diese ist Bestandteil dieses Vertrages und wurde vor Vertragsunterzeichnung ausgehändigt. Es handelt sich um Bruttopreise, d.h. Preise inklusive Mehrwertsteuer. (ii) Die Kursanbieterin bietet drei Zahlungspläne an: 1. Bezahlung des Gesamtbetrags, 2. Bezahlung in zwei gleichen Raten, 3. Bezahlung in drei gleichen Raten. (iii) Die Kursanbieterin versendet für jede anstehende Zahlung eine Rechnung. Dort findet sich neben der Bankverbindung auch das Zahlungsziel. (iv) Die Kursanbieterin behält sich das Recht vor, bei Überschreiten des Zahlungsziels von 10 Werktagen die Ausbildung bis zum Eingang des fälligen Betrags zu unterbrechen bzw. bei Wiederholung den Kurs zu beenden. In diesem Fall besteht kein Anrecht auf Rückerstattung bereits geleisteter Zahlungen.

12. Schutz von Daten und Informationen. Die Kursanbieterin sichert der Kursteilnehmer/in Verschwiegenheit hinsichtlich persönlicher Daten und Informationen, insbesondere zu Fragen der Gesundheit, zu.

13. Schutz des geistigen Eigentums. (i) Die FACE-Methode®, darunter, aber nicht nur die FACE-Übungen, Kursunterlagen, Methode zur Programmgestaltung, Logo und Inhalte der Webseite wurden von Christine Scheib entwickelt und sind deren geistiges Eigentum. (ii) Durch Absolvieren der Ausbildung und deren Abschluss kann die Kursteilnehmer/in auf die Kursinhalte zugreifen, um die FACE-Methode® auf die individuellen Bedürfnisse ihrer Kundinnen und Kunden anzuwenden. (iii) Der Schutz des geistigen Eigentums erlischt explizit nicht nach Beendigung der Ausbildung bzw. dem Ende dieses Vertrags. (iv) In Absprache mit Christine Scheib können einzelne Inhalte der FACE-Methode® zu Werbezwecken verwendet werden. (v) Es ist der Kursteilnehmer/in untersagt, geistiges Eigentum von Christine Scheib ohne deren schriftliche Genehmigung zu verbreiten, sowohl entgeldlich als auch unentgeltlich. Dies gilt unabhängig vom Medium für gedruckte und digitale Inhalte in Schrift, Ton und Bild.

14. Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.